Am 25. März fand in der Winterkirche des Halberstädter Doms eine justizöffentliche Gedenkveranstaltung statt. Die Veranstaltung, organisiert vom Antisemitismusbeauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Thomas Kluger, widmete sich dem Umgang mit dem jüdischen Erbe und der Shoa-Erinnerungskultur in der DDR – am Beispiel des 1982 am Halberstädter Dom errichteten Mahnmals für die deportierten Halberstädter jüdischen Bürgerinnen und Bürger.

In den Fachvorträgen vom Privatdozent Dr. habil. Philipp Graf von der Universität Leipzig berichtete über den Umgang mit der Erinnerungskultur am Beispiel der jüdischer Gemeinde Halberstadts in der DDR-Zeit. Der Direktor der Bildungsabteilung des Zentralrat der Juden in Deutschland, Herr Prof. Dr. Doron Kiesel, stellte aus der jüdischen Sicht die Frage ungebrochener Traditionslinien des Antisemitismus dar.

Die abschließende Podiumsdiskussion zwischen Referenten und anwesenden Zeitzeugen fasste Herr Thomas Kluge mit folgender Botschaft zusammen: „Veranstaltungen wie diese sind unverzichtbar. Sie erinnern uns daran, dass die Geschichte des Antisemitismus keine abgeschlossene ist. Es ist unsrer aller Aufgabe, Erinnerung wachzuhalten und Haltung zu zeigen: erinnerung und Erkenntnis sind Geschwister.“

Die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Frau Franziska Weidinger sprach die wichtige Schlussworte zur Bedeutung  der Erinnerung und Verantwortung.